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Leistungsbild nach HOAI

 Buch

 Leistungsbereiche


 

Das Leistungsbild nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erstreckt sich über die folgenden baubegleitenden Leistungsphasen

  1. Grundlagenermittlung
    • Klärung technischer und wirtschaftlicher Grundsatzfragen
    • Systemanalyse
  2. Vorplanung
    • Aufstellen von Funktionsschemas
    • Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
    • Kostenschätzung nach DIN 276
  3. Entwurfsplanung
    • Durcharbeiten des Planungskonzeptes bis zum vollständigen Entwurf
    • Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung
    • Abstimmung mit der Tragwerksplanung
    • Verhandlung mit den Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
    • Kostenberechnung nach DIN 276
  4. Genehmigungsplanung
    • Erarbeitung der Vorlagen für die Behörden
  5. Ausführungsplanung
    • Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 bis zur ausführungsreifen Lösung
    • Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen
    • Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen 
  6. Vorbereitung der Vergabe
    • Ermittlung der Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
    • Aufstellen von Leistungsverzeichnisse
    •  
  7. Mitwirkung bei der Vergabe
    • Prüfen und Werten der Angebote
    • Aufstellen eines Preisspiegels
  8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
    • Überwachen der Ausführung des Objekts
    • Mitwirken bei der Aufstellung und Überwachung eines Zeitplanes
    • Durchführung von Leistungs- und Funktionsmessungen
    • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
    • Fachtechnische Abnahme der Leistung und Feststellung der Mängel
    • Rechnungsprüfung
    • Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen
    • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
  9. Objektbetreuung und Dokumentation
    • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem ausführenden Unternehmen
    • Erarbeitung der Wartungsplanung und -organisation
    • Ü berwachung der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche auftreten