Leistungsbild nach HOAI
 
Das Leistungsbild nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erstreckt sich über die folgenden baubegleitenden Leistungsphasen
- Grundlagenermittlung
- Klärung technischer und wirtschaftlicher Grundsatzfragen
- Systemanalyse
 
- Vorplanung
- Aufstellen von Funktionsschemas
- Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- Kostenschätzung nach DIN 276
 
- Entwurfsplanung 
- Durcharbeiten des Planungskonzeptes bis zum vollständigen Entwurf
- Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung
- Abstimmung mit der Tragwerksplanung
- Verhandlung mit den Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- Kostenberechnung nach DIN 276
 
- Genehmigungsplanung
- Erarbeitung der Vorlagen für die Behörden
 
- Ausführungsplanung- Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 bis zur ausführungsreifen Lösung
- Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen
- Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
 
- Vorbereitung der Vergabe
- Ermittlung der Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
- Aufstellen von Leistungsverzeichnisse
 
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Prüfen und Werten der Angebote
- Aufstellen eines Preisspiegels
 
- Objektüberwachung (Bauüberwachung)
- Überwachen der Ausführung des Objekts
- Mitwirken bei der Aufstellung und Überwachung eines Zeitplanes
- Durchführung von Leistungs- und Funktionsmessungen
- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
- Fachtechnische Abnahme der Leistung und Feststellung der Mängel
- Rechnungsprüfung
- Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
 
- Objektbetreuung und Dokumentation  
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem ausführenden Unternehmen
- Erarbeitung der Wartungsplanung und -organisation
- Ü berwachung der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche auftreten
 
 
