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Brandmeldeanlagen


Brandmeldeanlagen stellen ein wesentlichen Teil des vorbeugenden Brandschutzes dar. Brandmeldeanlagen mit automatischen Meldern erkennen selbständig die Brandkenngrößen und warnen durch nachgeschaltete Signalgeber die Personen eines Gebäudes. Brandmeldeanlagen sind nach den Normen und VdS-Richtlinien zu errichten.  Brandmeldeanlagen stellen autarke Systeme mit der Überwachung der Melder und Signalgeber dar. Ebenfalls sind, je nach baurechtlicher Forderung, Anschaltungen zu hilfeleistenden Stellen, z. B. Feuerwehr, möglich.

Unterarten stellen Hausalarmierungseinrichtungen in Schulen dar. Diese Anlagen sind meistens, je nach Erfordernis, nicht mit automatischen Meldern ausgestattet. Sie werden jedoch immer in Anlehnung an die jeweilige betreffende Norm errichtet.