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Schwesternruf


Schwesternrufanlagen bilden eine besondere Art von Personensuchanlagen. Diese Anlagen rufen, ausgelöst vom Patienten/ Hilfesuchenden, eine hilfeleistende Person. Der Ruf wird über entsprechende Ruftaster auf das zentrale Netz abgesetzt. Dieser Ruf kann zusätzlich über ein DECT-Telefonsystem abgesetzt werden. Die Rufquittierung und das Abstellen des Rufes ist ebenfalls entsprechend der einschlägigen Normen erforderlich.

Die Rufanlagen bieten eine zur Qualitätssicherung notwendige Dokumentation der Hilfe- und Pflegeleistungen.