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Einbruchmeldeanlagen


Einbruchmeldeanlagen stellen entsprechend dem Sicherungskonzept eine Überwachung der Gebäudehülle dar. Die entsprechend den VdS-Richtlinien umzusetzenden Meldekontakte mit den zugeordneten Schalteinrichtungen zur Sicherung und Freischaltung von Bereichen sind mit den systemspezifischen Zwangsläufigkeiten zu berücksichtigen. Die Meldung eines Alarms wird dabei durch ein Wählgerät zu einer hilfeleistenden Stelle abgesetzt. Auch sind moderne Schnittstellen über Netzwerke und entfernte Internetzugänge über Mobiltelefone und Computer möglich.

Das Freischalten von einzelnen Zutrittsbereichen und Schleusen ist ebenfalls möglich. Eine zentrale Benutzerverwaltung ermöglicht die schnelle und einfache Regelung von Zutrittsberechtigungen. Das Dokumentieren von Benutzeraktivitäten mit Zeitstempel dient der lückenlosen Überwachung des Systems.